Zur Barrierefreiheit der kantonalen Impfplattformen

Die Verfügbarkeit der jüngst entwickelten Impfstoffe ist für viele ein Lichtblick in der bereits 18 Monate andauernden Pandemie. Bis heute haben sich über 3 Millionen Einwohner*innen der Schweiz gegen SARS-CoV2 impfen lassen. Dabei spielen die Anmeldeverfahren zur Impfung eine zentrale Rolle: Damit eine Impfung vorgenommen werden kann, muss einerseits festgestellt werden, ob die Person zugelassen ist und welche möglichen Risiken bestehen, andererseits müssen Ort und Zeit mit den lokalen Kapazitäten abgeglichen werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Im Sinne des schweizerischen Föderalismus sind die Kantone selbst dafür verantwortlich, ein geeignetes System zur Impfregistrierung bereitzustellen. Wer im Zuge dessen 26 individuell entwickelte Lösungen erwartet wird überrascht sein: Der Grossteil der Kantone arbeitet mit dem System CovidProtect der Schweizer Firmen OneDoc und DrNow. Die Kantone Zürich und Bern hingegen nutzen die eigens entwickelte Plattform VacMe, und der Kanton Obwalden setzt auf die existierende Health-Care-App Misanto. Einzig die Kantone Neuenburg, St. Gallen, Waadt und Jura entwickelten komplett eigene Lösungen.

Barrierefreiheit im Web

Für die Anmeldung zur Impfung setzen alle Kantone auf eine digitale Lösung in Form einer Webseite. Damit jedoch ein gerechter Zugang zur Covid-Impfung gewährleistet ist, muss bei der Web-Entwicklung der Aspekt der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Aktuell können rund 20% der schweizerischen Bevölkerung das Internet aufgrund einer Behinderung nur eingeschränkt nutzen [1]. Bund und Kantone werden durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) dazu verpflichtet, Dienstleistungen und Informationen zugänglich und verständlich bereitzustellen. Die Diskriminierung einer Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen wird zudem durch die Bundesverfassung verboten (BV, SR 101). Die Webseiten der Kantone für die Anmeldung zur Covid-Impfung müssen also für Menschen mit Behinderung benutzbar und verständlich aufbereitet sein.

Um die Kantone bei der barrierefreien digitalen Kommunikation zu unterstützen, stellt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einen Leitfaden bereit [2]. Dieser umfasst verschiedene Empfehlungen, um die Inhalte für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, beziehungsweise mit einer kognitiven oder motorischen Behinderung zugänglich zu machen. Dabei wird insbesondere das Bereitstellen adäquater Medien, bspw. Videos mit Untertitel für Personen mit Hörbehinderung, thematisiert. Hinsichtlich einer barrierefreien Umsetzung der Webseite verweist das EDI auf die Initiative Einfach Surfen [3], welche u. a. von der Dachorganisation für Menschen mit geistiger Behinderung Insieme Schweiz und der Stiftung Zugang für Alle getragen wird. Die Empfehlungen von Einfach Surfen basieren auf der und ergänzen die Web Content Accessibility Guideline (WCAG) 2.0 [4], welche als globaler Standard für Barrierefreiheit im Internet gilt. Die Empfehlungen basieren auf vier grundlegenden Prinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit: Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzer*innen so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
  2. Bedienbarkeit: Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein.
  3. Verständlichkeit: Informationen und Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
  4. Robustheit: Inhalte müssen so robust sein, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistierender Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.

Um festzustellen, ob eine Webseite den Standards für Barrierefreiheit entspricht, existiert eine Accessibility Checklist [5] sowie eine Reihe von Online-Tools wie ACheckerWAVE oder SortSite, welche u. a. auch für eine ähnliche Untersuchung von Online-Impfregistrierungsplattformen in den USA verwendet wurden [6]. Die nachfolgende Betrachtung der beiden Plattformen CovidProtect und VacMe wird unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit vorgenommen, um mögliche Empfehlungen für die Verbesserung der Inklusion dieser Plattformen abgeben zu können.

CovidProtect: Die Mehrheitslösung

Insgesamt 19 Kantone, darunter Genf, Basel, Luzern, Graubünden oder das Wallis, setzen auf das von den beiden Schweizer Firmen DrNow und OneDoc entwickelte System CovidProtect. Eine genauere Betrachtung beider Firmen lässt die Zweckmässigkeit ihrer Zusammenarbeit erkennen: Während DrNow auf Online-Fragebogen für die Erstellung von ärztlichen Diagnosen spezialisiert ist, bietet OneDoc eine Plattform an, welche es Nutzenden ermöglicht, Termine bei medizinischen Fachpersonen ihrer Region zu buchen. Sowohl Online-Fragebogen wie auch automatisierte Terminvereinbarung sind zentrale Bestandteile von CovidProtect und ermöglichen den Nutzenden den Zugang zu einer SARS-CoV2-Impfung in ihrem Kanton. Jeder der Kantone erhält dabei seine eigene Version von CovidProtect, welches zentral bereitgestellt wird und über eine Subdomain erreichbar ist. So gelangt man bspw. über die Domain bs.impfung-covid.ch (Abb. 1) zur Anmeldung des Kantons Basel und über gl.impfung-covid.ch zur Anmeldung des Kantons Glarus.

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Abb. 1: Impfplattform CovidProtect für den Kanton Basel

Der erste Teil der Registration umfasst die Angabe des Geschlechts sowie eine Reihe von Fragen zu Vorerkrankungen wie bspw. Krebs. Darüber hinaus wird erfasst, ob es sich beim User um eine im Gesundheitswesen tätige Person handelt oder ob Kontakt zu Risikogruppen besteht. Durch diese Fragen wird automatisch ermittelt welcher Impfgruppe der/die Nutzer*in zugehörig ist. Abschliessend müssen die Nutzer*innen sich mittels Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie Nummer der Krankenversicherungskarte identifizieren. Das System verifiziert automatisch die Nutzerangaben und verunmöglicht die Anmeldung unter falschem Namen. Sollten im Kanton mehrere Impfzentren zur Auswahl stehen kann der/die Nutzer*in mehrere Optionen wählen. Eine Anmeldung bleibt jederzeit möglich, auch dann, wenn die eigene Gruppe vom Bund noch nicht zur Impfung zugelassen wurde. In diesem Fall wird der/die Nutzende auf eine Warteliste gesetzt und zur gegebenen Zeit informiert.

Die Webseite wurde insgesamt so umgesetzt, dass sie den Anforderungen der Barrierefreiheit Rechenschaft trägt. So lässt sich die Webseite bspw. auch ohne das Verwenden einer Maus bedienen. Ein Test der Webseite mit dem WAVE Accessibility Checker wies einzig auf die tendenziell problematische Verwendung von PDF-Dokumenten an einzelnen Stellen hin. PDF-Dokumente werden in der Regel mit einer separaten Anwendung oder einem Plug-in angezeigt, was zu Verwirrung und Navigationsproblemen führen kann. Die Dokumente selbst wurden jedoch so strukturiert und angelegt, dass sie einem Accessibility Check standhielten und bspw. von einem Screen Reader gelesen werden können.

Nach erfolgreicher Registrierung werden alle Nutzer*innen auf eine Warteliste gesetzt. Über Position und voraussichtliche Terminvergabe werden keine genaueren Angaben gemacht. Zur Bestätigung erhalten die Nutzenden eine SMS und in regelmässigen Abständen eine Nachricht, dass man sich nach wie vor auf der Warteliste befindet. Sobald zwei im Abstand von vier Wochen passende Termine verfügbar sind, werden diese den Nutzenden automatisch zugeteilt. Per SMS wird man über Zeit und Ort beider Impftermine informiert. Eine vorrangige Erinnerung sowie allfällige Änderungen des Impftermins werden ebenfalls per SMS kommuniziert.

Dadurch, dass die weitere Kommunikation über SMS stattfindet, wird die Frage der Barrierefreiheit an die verschiedenen Hersteller von Mobiltelefonen ausgelagert. Diese wohl pragmatische Entscheidung ist aber insofern vertretbar, als dass alle verbreiteten Betriebssysteme für Mobiletelefone wie bspw. Googles Android oder Apples iOS über entsprechende Screen Reader und Eingabehilfen verfügen, eine Barrierefreiheit also grundsätzlich gewährleistet bleibt.

Bern und Zürich: VacMe

Die beiden bevölkerungsreichen Kantone Bern und Zürich entwickelten in Zusammenarbeit mit der IT-Firma DV Bern die eigene Plattform VacMe (Abb. 2). Im Gegensatz zu CovidProtect erstellen hier die Nutzenden ein Profil mit Benutzername und Passwort, um auch zu einem späteren Zeitpunkt Zugriff zu haben. Dabei wird zur Erhöhung der Sicherheit eine Zwei-Faktor-Authentifizierung per SMS-Code eingesetzt.

Abb. 2: VacMe Plattform des Kanton Zürich

Ähnlich wie bei CovidProtect führt VacMe die Nutzenden durch einen Fragebogen, welcher Vorerkrankungen sowie den Kontakt zu möglichen Risikogruppen evaluiert. Die Prüfung der Webseite durch den WAVE Accessibility Checker ergab ein vergleichbares Ergebnis wie bei der Plattform CovidProtect. Auch hier wurde die Verwendung von PDF-Dokumenten als problematisch erkannt. Im Gegensatz zu CovidProtect ist die Barrierefreiheit der PDF-Dokumente selbst aber nicht immer gewährleistet. Insbesondere das Dokument des Kanton Berns zur Selbsteinschätzung ist für Menschen mit Sehbehinderung aufgrund seiner visuellen Gestaltung schwerer zugänglich. Das Layout verteilt die Fragen zur Selbsteinschätzung innerhalb eines visuellen Rasters, wodurch die lineare Struktur des Inhaltes aufgebrochen wird. Dadurch können mögliche Probleme bei der Verwendung eines Screen Readers entstehen (Abb. 3).

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Abb. 3: Die Selbsteinschätzung des Kantons Bern in Form eines PDF-Dokumentes. Durch das spezielle Layout wird die lineare Struktur aufgebrochen, was Screen Reader vor Herausforderungen stellt.

Nach abgeschlossenem Fragebogen werden die Nutzenden nicht direkt einer Impfgruppe zugeteilt noch werden Termine automatisch vergeben. Die Nutzenden müssen selbst nach zwei passenden Terminen im Abstand von vier Wochen suchen und diese buchen. Durch die unübersichtliche Gestaltung wurde dieser Prozess erschwert und von verschiedener Seite als aufwändig und zeitraubend kritisiert [7]. Die Nutzenden mussten laufend prüfen, ob neue Termine vorhanden sind, entweder auf der Impfplattform selbst oder bspw. über den Kantonalen Twitter-Account (Abb. 4). Sobald die Verfügbarkeit von neuen Terminen bekannt gegeben wurde, entstand für die Nutzenden ein Wettlauf gegen die Zeit. So waren Anfang Mai in Zürich bspw. 180’000 Termine für Personen ab 16 Jahren innerhalb von wenigen Stunden komplett ausgebucht. Auch kam es zu Fällen bei denen, nachdem ein passender zweiter Termin gefunden wurde, der erste bereits wieder vergeben war.

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Abb. 4: Nutzer müssen sich via Twitter über mögliche neue Imfptermine informieren.

Auch wenn der strukturelle Aufbau von VacMe grundsätzlich einen Grossteil der Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllt, benachteiligt die selbstständige Suche nach Terminen Personen mit Behinderung. Um über die Verfügbarkeit von neuen Impfterminen informiert zu werden, muss bspw. das Lesen des Twitter-Feeds zum Alltag zählen. Eine Tätigkeit, welche bspw. für Personen mit Sehbehinderung einen grossen zusätzlichen Zeitaufwand bedeutet. Dass die Impftermine zudem in Intervallen verfügbar gemacht wurden, wodurch ein Wettrennen auf freie Termine entstand, benachteiligt Personen, für welche die Navigation einer Webseite mehr Zeit benötigt.

Da die Suche nach passenden Terminen selbst Personen ohne Behinderung vor eine Herausforderung stellte, entwickelte ein anonymer Programmierer gar eine eigene Lösung (Abb. 5). Auf der Webseite https://rimpfli.web.app/, über welche in verschiedenen Tageszeitungen berichtet wurde [8], können sich Nutzende eine Übersicht über verfügbare Termine in Berner und Zürcher Impfzentren und Apotheken verschaffen. Die rudimentär gestaltete Webseite liefert dabei sehr grundlegende Funktionalitäten: So ist es bspw. möglich, Orte ohne freie Termine auszublenden oder nur Apotheken anzeigen zu lassen. Funktionalitäten also, die von so grundlegender Natur sind, dass es überrascht, dass sie nicht Teil der VacMe Plattform sind. Auch hier erfüllt die Webseite die grundlegenden Anforderungen der Barrierefreiheit, vermag aber natürlich nicht das grundsätzliche Problem zu lösen, dass eine Anmeldung nach wie vor nur über die VacMe-Plattform möglich ist.

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Abb. 6: Die Webseite https://rimpfli.web.app/ lässt Nutzende nach freien Terminen in Zürich und Bern suchen.

Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung

Im Kern beziehen die beiden Lösungen CovidProtect und VacMe unterschiedliche Positionen zu einer zentralen Frage: Werden Impftermine von Nutzer*innen gebucht oder teilt das System automatisch Termine zu? Den Nutzenden die Kontrolle über wesentliche Prozesse innerhalb eines Systems zu entziehen, gilt im User Experience Design grundsätzlich als problematisch. Das CovidProtect-System geht hier also einen eigenwilligen Weg, indem es die Haltung verkörpert, dass es unter den aktuellen Umständen legitim ist, den Nutzenden einen Teil der Kontrolle zu entziehen. Eine Entscheidung die, wie man argumentieren könnte, Effizienz im Sinne eines raschen Fortschritts der Impfkampagne über persönliche Freiheit stellt. Eine Effizienz jedoch, welche sich schwer belegen lässt. Verzeichnen doch die Kantone Zürich und Bern trotz ihres vergleichsweisen umständlichen Systems einen hohen Impffortschritt.

Betrachtet man die beiden Lösungsansätze aus der Perspektive der Barrierefreiheit ist CovidProtect jedoch klar zu bevorzugen. Die automatische Zuteilung von Terminen entbehrt die selbstständige Suche nach freien Terminen, wodurch für Menschen mit einer Behinderung kein Nachteil entsteht. Es gelten die gleichen Voraussetzungen für alle. Dennoch gibt es bezüglich Barrierefreiheit noch Verbesserungspotenzial. PDF-Dokumente sind weit verbreitet und nicht nur Teil der Impfregistrierung, sondern auch elementarer Bestandteil vieler kantonaler Informationsplattformen. Während Webseiten durch das HTML-Format eine genuine, technisch lesbare Struktur aufweisen und dadurch bspw. von Screen Readern einfach verarbeitet werden können, ist dies bei PDF-Dokumenten nicht automatisch der Fall, wie das Beispiel aus Bern zeigt. Inhalte aus proprietärer Software wie Microsoft Office oder Adobe Acrobat sind weit verbreitet und nicht darauf ausgelegt, in offene Formate wie bspw. HTML konvertiert zu werden. Hier könnten neue Textformate wie bspw. Markdown Abhilfe schaffen. Markdown-Dokumente folgen stets einer einheitlichen, einfachen Strukturierung. Dadurch lassen sie sich einfach in HTML konvertieren. Dabei bleiben Struktur und Maschinenlesbarkeit gewährleistet, wodurch die Barrierefreiheit erhöht werden kann.


Anmerkungen:

[1] https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/themen-der-gleichstellung/e-accessibility-/communicationnumeriqueaccessible2.html, zuletzt aufgerufen am 12. Juli 2021

[2] https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/themen-der-gleichstellung/e-accessibility-/communicationnumeriqueaccessible2.html, zuletzt aufgerufen am 12. Juli 2021

[3] http://einfachsurfen.ch/, zuletzt aufgerufen am 12. Juli 2021

[4] https://www.w3.org/TR/WCAG21/, zuletzt aufgerufen am 12. Juli 2021

[5] https://www.accessibility-checklist.ch/, zuletzt aufgerufen am 12. Juli 2021

[6] Alismail, S., & Chipidza, W. (2021). Accessibility evaluation of COVID-19 vaccine registration websites across the United States. Journal of the American Medical Informatics Associationocab105https://doi.org/10.1093/jamia/ocab105

[7] https://www.20min.ch/story/ab-sofort-koennen-alle-ab-16-jahren-einen-impftermin-buchen-713176116931, zuletzt aufgerufen am 12. Juli 2021

[8] https://www.tagesanzeiger.ch/hier-gehts-zum-naechsten-impftermin-eine-app-schafft-uebersicht-757175047736, zuletzt aufgerufen am 12. Juli 2021


Max Frischknecht is a design researcher, programmer, and graphic designer. Currently, he is a Ph.D. student in Digital Humanities at the University of Bern and part of at the Sinergia research project “Participatory Knowledge Practices in Analog and Digital Image Archives”, funded by the Swiss National Science Foundation (SNSF) from 2021–2025. Max holds an MA in Design from the Bern University of the Arts HKB, where he conducted a research project on the role played by personal data in political communication in Switzerland’s social networks. He studied visual communication at the Academy of Art and Design FHNW in Basel. https://maxfrischknecht.ch/


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maxfrischknecht (July 27, 2021). Zur Barrierefreiheit der kantonalen Impfplattformen. Learning from Corona. Retrieved September 7, 2024 from https://doi.org/10.58079/pg91


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2 Responses

  1. Max Frischknecht says:

    Lieber Reto, es freut mich sehr zu hören, dass der Artikel auf Interesse gestossen ist. Ich muss gestehen, dass ich in der Vergangenheit dem Aspekt der Barrierefreiheit selbst auch zu wenig Beachtung geschenkt habe. Das Arbeiten mit Markdown wiederum bereitet grosse Freude, auch die Grundzüge dieses Artikels wurden damit verfasst. Da es sich noch um ein (relativ) junges Format handelt, wird in den nächsten Jahren nicht zuletzt dank dem steigenden Interesse, sicherlich noch einiges passieren.

  2. Reto Spiri says:

    Der Beitrag hat mir die Augen geöffnet: In Zukunft werde ich dem wichtigen Aspekt Barrierefreiheit Beachtung schenken. Auch das neue Textformat Markdown ist auf mein Interesse gestossen. Besonders aufgefallen ist mir, wie sachlich der Beitrag ausgefallen ist. Die Links sind hilfreich (und mit Datum der letzten Nutzung versehen, was nicht selbstverständlich ist). Danke fürs Teilen.

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